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   VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140   

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VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140 (https://dejure.org/2012,42895)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140 (https://dejure.org/2012,42895)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - AN 7 P 12.01140 (https://dejure.org/2012,42895)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1085

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Verzicht durch Abschluss eines befristeten

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Zu ergänzen ist lediglich, dass im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, dass die Beteiligte zu 1) durch die Annahme des an sie gerichteten Angebots ihres Arbeitgebers auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zur Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende etwa auf ihren mit Schreiben vom 4. Juni 2012 geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG verzichtet hätte (zu den Voraussetzungen eines solchen etwaigen Verzichts vgl. etwa BVerwG. B.v. 19.01.2009, Az. 6 P 1/08, juris RdNr. 13 ff.; BayVGH, B.v. 17.10.2011, Az. 17 P 11.1085, juris RdNr. 34).

    Der bereits am 4. Juli 2012 form- und fristgerecht bei der Fachkammer eingegangene schriftsätzliche, ursprünglich primär als Feststellungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BPersVG gestellte Antrag hat sich durch die oben genannte, im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens eingetretene Umwandlung des ursprünglich vertraglich begründeten befristeten Ausbildungsverhältnisses in ein gesetzlich begründetes unbefristetes Arbeitsverhältnis automatisch in einen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG gewandelt, ohne dass es insoweit einer förmlichen Antragsänderung, wie sie jedoch in der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2012 hier zur Klarstellung sogar auch ausdrücklich vorgenommen worden ist, bedurft hätte (vgl. z.B. Lorenzen/Faber, BPersVG, § 9, RdNr. 51 mit Verweisen insbesondere auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerwG und des BayVGH; vgl. im Übrigen etwa auch BayVGH, B.v. 17.10.2011, Az. 17 P 11.1085, juris - RdNr. 29).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. B. v. 8.7.1985, Az. 6 PB 29.84) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.02.2000, Az. 17 C 05.1527 - juris; BayVGH, B.v. 16.01.2006, Az. 17 P 05.162, juris; BayVGH, B.v. 17.10.2011, Az. 17 P 11.1085, juris), der die erkennende Fachkammer folgt, beträgt der Gegenstandswert in Personalvertretungsangelegenheiten regelmäßig - so auch hier - 4.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 RVG).

  • VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 10.01330

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugendvertreters

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Die Antragstellerseite und die Beteiligten machten Ausführungen zur Sach- und Rechtslage, teilweise unter Bezugnahme auf ihre Ausführungen in der am gleichen Sitzungstag zuvor verhandelten Personalvertretungssache AN 7 P 10.01330.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt, einschließlich der Niederschrift über die Anhörung im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2012, auch im Verfahren AN 7 P 10.01330, Bezug genommen.

    Die Antragstellerin hat in der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2012, teilweise auch unter Verweis auf ihre Darlegungen in der am gleichen Sitzungstag zuvor verhandelten Sache AN 7 P 10.01330, im Einzelnen weiter dargelegt, dass und wie speziell im Bereich der WSD ... frei gewordene Stellen bzw. frei werdende Stellen unter Berücksichtigung der jeweiligen Prioritäten und der Entwicklung der Personalsituation, soweit sie nicht zur Einsparung herangezogen werden, den einzelnen Ämtern bzw. Dienststellen zugeteilt werden.

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Darüber, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat primär der Gesetzgeber, und zwar der Haushaltsgesetzgeber, zu entscheiden (vgl. etwa BVerwG, B.v. 01.11.2005, Az. 6 P 3/05, juris RdNr. 28 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 02.11.1994, Az. 6 P 39.93, juris).

    Diese Flexibilität des Haushaltsrechts besagt jedoch nicht, dass jede im maßgeblichen Zeitpunkt freie Stelle mit Rücksicht auf § 9 BPersVG gerade zu Gunsten des Jugendvertreters in Anspruch genommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 01.11.2005, Az. 6 P 3/05, juris RdNr. 30 ff., BVerwG, B.v. 12.10.2009, Az. 6 PB 28/09, juris RdNr. 4).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Zu ergänzen ist lediglich, dass im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, dass die Beteiligte zu 1) durch die Annahme des an sie gerichteten Angebots ihres Arbeitgebers auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zur Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende etwa auf ihren mit Schreiben vom 4. Juni 2012 geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG verzichtet hätte (zu den Voraussetzungen eines solchen etwaigen Verzichts vgl. etwa BVerwG. B.v. 19.01.2009, Az. 6 P 1/08, juris RdNr. 13 ff.; BayVGH, B.v. 17.10.2011, Az. 17 P 11.1085, juris RdNr. 34).

    Dabei kommt es auf die Situation in der Dienststelle, bei Bezirksjugendvertretern, wie hier, auf die Situation in allen Dienststellen des Zuständigkeitsbereichs der entsprechenden höheren Dienststelle, hier die WSD ... (vgl. BVerwG, B.v. 19.01.2009, Az. 6 P 1/08, juris), und auf die Arbeitsplatzsituation zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses an; ein Dauerarbeitsplatz, der erst nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses frei wird, ist bei der Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung grundsätzlich ebenso unmaßgeblich wie ein Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle, auf die nach dem vorstehend Ausgeführten abzustellen ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 11.03.2008, Az. 6 PB 16.07, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Wahl zum Jugendvertreter kurz vor

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Der Umstand, dass auch unter der Geltung des von der Antragstellerseite verfolgten strengen Personaleinsparungskonzepts in einzelnen Fällen bei frei gewordenen Dienstposten Nachbesetzungen erfolgt sind, wenn auch grundsätzlich nur befristet (befristete Arbeitsplätze fallen nach dem Wortlaut von § 9 BPersVG von vorneherein nicht unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung), in besonders gelagerten Einzelfällen jedoch gelegentlich auch unbefristet (vgl. insbesondere Sitzungsniederschrift S. 2 unten), führt - zumal bei dem von der Fachkammer auf Grund der oben genannten besonderen Fallumstände angewandten eingeschränkten Überprüfung - nicht zu durchgreifenden Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Personaleinsparungskonzeptes (vgl. etwa auch BVerwG, B. v. 22.9.2009, Az. 6 PB 26/09, juris - RdNrn. 8, 9).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84

    Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. B. v. 8.7.1985, Az. 6 PB 29.84) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.02.2000, Az. 17 C 05.1527 - juris; BayVGH, B.v. 16.01.2006, Az. 17 P 05.162, juris; BayVGH, B.v. 17.10.2011, Az. 17 P 11.1085, juris), der die erkennende Fachkammer folgt, beträgt der Gegenstandswert in Personalvertretungsangelegenheiten regelmäßig - so auch hier - 4.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 RVG).
  • VGH Bayern, 27.02.2006 - 17 C 05.1527
    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. B. v. 8.7.1985, Az. 6 PB 29.84) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.02.2000, Az. 17 C 05.1527 - juris; BayVGH, B.v. 16.01.2006, Az. 17 P 05.162, juris; BayVGH, B.v. 17.10.2011, Az. 17 P 11.1085, juris), der die erkennende Fachkammer folgt, beträgt der Gegenstandswert in Personalvertretungsangelegenheiten regelmäßig - so auch hier - 4.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 RVG).
  • VGH Bayern, 16.01.2006 - 17 P 05.162
    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. B. v. 8.7.1985, Az. 6 PB 29.84) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.02.2000, Az. 17 C 05.1527 - juris; BayVGH, B.v. 16.01.2006, Az. 17 P 05.162, juris; BayVGH, B.v. 17.10.2011, Az. 17 P 11.1085, juris), der die erkennende Fachkammer folgt, beträgt der Gegenstandswert in Personalvertretungsangelegenheiten regelmäßig - so auch hier - 4.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 RVG).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Darüber, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat primär der Gesetzgeber, und zwar der Haushaltsgesetzgeber, zu entscheiden (vgl. etwa BVerwG, B.v. 01.11.2005, Az. 6 P 3/05, juris RdNr. 28 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 02.11.1994, Az. 6 P 39.93, juris).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
    Dabei kommt es auf die Situation in der Dienststelle, bei Bezirksjugendvertretern, wie hier, auf die Situation in allen Dienststellen des Zuständigkeitsbereichs der entsprechenden höheren Dienststelle, hier die WSD ... (vgl. BVerwG, B.v. 19.01.2009, Az. 6 P 1/08, juris), und auf die Arbeitsplatzsituation zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses an; ein Dauerarbeitsplatz, der erst nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses frei wird, ist bei der Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung grundsätzlich ebenso unmaßgeblich wie ein Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle, auf die nach dem vorstehend Ausgeführten abzustellen ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 11.03.2008, Az. 6 PB 16.07, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 9.99

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Leistungsgrundsatz;

  • VGH Bayern, 25.09.2008 - 17 P 07.3394

    Jugend- und Auszubildendenvertretung; Verlangen der Weiterbeschäftigung;

  • VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 11.00509

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines örtlichen Jugendvertreters

    Sie machten Ausführungen zur Sach- und Rechtslage, wobei sie ergänzend Bezug nahmen auf ihre entsprechenden Ausführungen in den am gleichen Sitzungstag zuvor verhandelten Personalvertretungssachen AN 7 P 12.01140 und AN 7 P 10.01330.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt, einschließlich der Niederschrift über die Anhörung im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2012 im vorliegenden Verfahren, ferner auch in den am gleichen Sitzungstag verhandelten weiteren Personalvertretungsverfahren AN 7 P 10.01330 und AN 7 P 12.01140, Bezug genommen.

    Die Antragstellerin hat in der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2012 (vgl. Sitzungsniederschrift, insbesondere S. 2 bis 4) im Einzelnen, teilweise auch Bezug nehmend auf die Ausführungen in den zuvor am gleichen Sitzungstag verhandelten Personalvertretungssachen AN 7 P 10.01330 und AN 7 P 12.01140, weiter dargelegt, dass und wie speziell im Bereich der WSD ... frei gewordene Stellen bzw. frei werdende Stellen unter Berücksichtigung der jeweiligen Prioritäten und der Entwicklung der Personalsituation, soweit sie nicht zur Einsparung herangezogen werden, den einzelnen Ämtern bzw. Dienststellen zugeteilt werden.

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